Ortsumfahrung Kauerndorf
Region stärken – durch eine leistungsfähige und sichere Verkehrsachse
Region stärken
Projekt- übersicht
Staus, Unfallhäufungen, Belastung für die Anwohner, kein Schutz des Trinkwassers – so sieht es aktuell in Kauerndorf aus.
Durch die Ortsumfahrung Kauerndorf mit Tunnel wird sich das ändern: Sie stellt eine deutliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die gesamte Region dar. Denn damit wird das letzte verbliebene Nadelöhr für den Verkehr auf der B 289 zwischen Kulmbach und der A 9 beseitigt. Sie entlastet sowohl die Anwohner als auch die Autofahrer, die täglich auf dieser Bundesstraße unterwegs sind. Der Tunnel verbindet dabei die beiden wichtigsten Ziele des Umwelt- und des Anwohnerschutzes mit den Belangen der Verkehrsteilnehmer. Im Rahmen der Baumaßnahme wird auch erstmals ein Trinkwasserschutz für die Kulmbacher Brunnen im Weißmaintal entstehen.
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FAQs
Projektgröße und Kosten
Die Gestaltung bzw. Planung der Ortsumfahrung entspricht einem Standardprojekt, wurde nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vorgenommen und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bestätigt. Die in Bayern aktuell in Planung und Bau befindlichen bergmännischen Tunnel haben Längen bis über 3.500 m. Der Tunnel Kauerndorf gehört mit 750 m eher zu den kürzeren Tunnelprojekten.
Die gesamte Verbindung besteht aus drei Abschnitten:
- die Schutzmaßnahmen für das Kulmbacher Wasserschutzgebiet zwischen Kulmbach/Ost und Kauerndorf (Länge ca. 0,8 km)
- die Ortsumfahrung Kauerndorf mit dem Tunnel Kauerndorf (Länge ca. 2 km) und
- die Ortsumfahrung von Untersteinach (Länge ca. 4 km).
Alle drei Abschnitte sollten ursprünglich gemeinsam verwirklicht werden; aus Gründen einer gesicherten fortlaufenden Finanzierbarkeit wurde 2014 das Gesamtprojekt jedoch in zwei Bauabschnitte aufgeteilt: zunächst der Bau der Ortsumfahrung Untersteinach, anschließend der Bau der Ortsumfahrung Kauerndorf inkl. Tunnel und Trinkwasserschutzmaßnahmen.
Die Ortsumfahrung selbst besteht aus drei Abschnitten:
- der westliche Voreinschnitt (Länge ca. 590 m),
- der Tunnel (Länge ca. 750 m) und
- der östliche Voreinschnitt (Länge ca. 660 m).
Dem an- und eingegliedert sind die Schutzmaßnahmen für das Kulmbacher Wasserschutzgebiet zwischen Kulmbach/Ost und Kauerndorf (Länge ca. 0,8 km). Das westliche Tunnelportal liegt auf Höhe der Kauerndorfer Tankstelle, etwas höher im Hang; das östliche Tunnelportal kommt ca. 60 m östlich der Mühlbergzufahrt deckungsgleich mit der bestehenden Bundesstraße, aber etwas tiefer zu liegen.
Die Ortsumfahrung von Kauerndorf ist ein Projekt der höchsten Dringlichkeit des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen, der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz Gesetzescharakter hat. Der Planfeststellungsbeschluss für das Projekt ist nach Abweisung aller Klagen bestandskräftig, es liegt somit vollziehbares Baurecht vor.
Die Kosten für die gesamte OU Kauerndorf belaufen sich auf insgesamt etwa 90 Mio. € (Stand: 06/2021), davon entfallen rund 49 Mio. € (ca. 54%) auf den Tunnel, auf die Strecke rund 41 Mio. € (ca. 46%). In der Gesamtmaßnahme sind mehr als 7 Mio. € an Ausgaben enthalten, die alleine dem Trinkwasserschutz dienen. Beim Vergleich mit den bayernweiten Erfahrungswerten liegen die Kostenansätze des Tunnels, der Bauwerke sowie des Streckenbaus im üblichen Kostenrahmen von Projekten mit vergleichbaren Anforderungen. Bei den geschätzten jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten des Tunnels von ca. 300.000 bis 350.000 € verhält es sich ebenfalls so.
Im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 und bei jeder Kostenfortschreibung wurde als zentrales Bewertungsmodul ein standardisiertes Verfahren vom Bundesverkehrsministeriums angewendet.
Die Ortsumfahrung Kauerndorf wird dort als wirtschaftliches Projekt mit besonders positiver Wirkung bewertet.
Hinsichtlich des Flächenbedarfs kommen sowohl die Ortsumfahrung als auch die Abdichtungsmaßnahmen im Westen auf den Flächen der bestehenden Bundesstraße zu liegen. Der Tunnel selbst beansprucht keine Fläche, nur für die Tunnelportalbereiche und Anschlussstellen sind neue Flächen erforderlich.
Die Kosten für die gesamte OU Kauerndorf belaufen sich auf insgesamt etwa 90,1 Mio. € (Stand: 06/2021), davon entfallen rund 49 Mio. € auf den Tunnel. Ferner sind in der Gesamtmaßnahme mehr als 7 Mio. € an Ausgaben, die alleine dem Trinkwasserschutz dienen, enthalten. Beim Vergleich mit den bayernweiten Erfahrungswerten liegen die Kostenansätze des Tunnels, der Bauwerke sowie des Streckenbaus im üblichen Kostenrahmen von Projekten mit vergleichbaren Anforderungen. Bei den geschätzten jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten des Tunnels von ca. 300.000 bis 350.000 € verhält es sich ebenfalls so.
Die Planung der Anschlussstellen entspricht den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung. Sie basiert auf den aktuellen Vorschriften und Richtlinien.
Die räumliche Ausdehnung in der Länge ergibt sich hier durch den relativen schmalen Planungsraum, der durch die parallel laufende Bahnlinie und dem nahezu anschließenden Hang begrenzt ist.
Ferner ist an der AS Kauerndorf-Ost ein Kreisverkehr mit eingeplant. Dieser bildet das Ergebnis zahlreicher Abstimmungen mit den Rettungskräften ab.
Der Kreisverkehr dient einerseits dem Verkehrsteilnehmer als gefahrlose Wendemöglichkeit, zum anderen kann in einem Notfall die Ortsdurchfahrt im Bereich des Rettungsstollen 2 für Rettungskräfte vom öffentlichen Verkehr freigemacht werden.
In den aktuell genehmigten Kosten (Stand: 06/2021) sind die allgemeine Baupreisentwicklung der letzten Jahre, die Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften und Richtlinien und die präzisierten Erkenntnisse aus den 2019 fortgeschriebenen ingenieur- und hydrogeologischen Gutachten eingepreist.
Vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Konflikts und der noch immer fortwährenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lieferketten gestaltet sich eine exakte und belastbare Prognose der weiteren Entwicklung schwierig. Das Preisgefüge auf dem Bausektor ist derzeit sehr unbeständig und unterliegt nahezu täglichen Schwankungen.
Die Ausrüstung der örtlichen Feuerwehren ist für den Tunnel und die damit verbundenen Einsatzlagen völlig ausreichend.
Zusätzliche Hilfsmittel zum Transport von Mensch und Material werden vom Tunnelbetreiber zur Verfügung gestellt.
Das Bundeshaushaltsgesetz 2022 vom 19.06.2022 wurde am 22.06.2022 verkündet (BGBl. I, Nr. 20, Seite 980). Die Ortsumfahrung Kauerndorf ist aktuell im Einzelplan 12 „Verkehrsinvestitionen des Bundes“ mit Kosten in Höhe von 90,101 Mio. € enthalten. Mit Beschluss des aktuellen Bundeshaushaltes können alle Maßnahmen, die im Straßenbauplan gelistet sind, realisiert werden. Die Gesamtausgaben in dieser Höhe wurden bewilligt. Damit ist ein sehr wichtiger Projektfortschritt erreicht, da damit die Finanzierung der Maßnahme durch den Bund gesichert ist. Das Staatliche Bauamt Bayreuth kann die bauvorbereitenden Arbeiten und Planungen vorantreiben.
Planungs- und Genehmigungs-verfahren
Die Regierung von Oberfranken hat bereits 1997 ein umfangreiches öffentliches Raumordnungsverfahren zusammen mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Auf Grund der nachfolgenden Ausweisung des Hanges als FFH-Gebiet wurde vom Bundesverkehrsministerium auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gedrängt. Im Ergebnis geht der Tunnel in bergmännischer Bauweise als günstigste Alternative hervor. Er verursacht keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes.
Die Bundesrepublik Deutschland als Baulastträger hat diese Lösung bestimmt.
Die Regierung von Oberfranken hat als Genehmigungsbehörde ein umfangreiches öffentliches Baugenehmigungsverfahren (= Planfeststellungsverfahren; Gesamtmaßnahme mit der OU Untersteinach) durchgeführt. Der optimale und technisch wie juristisch bestätigte Ausgleich zwischen allen Interessen wurde im Rahmen dessen bestandskräftig festgestellt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken wurde die Planung genehmigt (2009).
Mit der Baufreigabe durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2017 konnte mit der Bauvorbereitung begonnen werden.
Bedarf und Verkehrs-entwicklung
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde ein Ausbau der Ortsdurchfahrt bzw. eine Linienführung im Talraum von der Genehmigungsbehörde (Regierung von Oberfranken) ausgeschlossen, da diese Varianten den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung nicht entsprechen.
Auf Grund der nachfolgenden Ausweisung des Hanges als FFH-Gebiet wurde vom damaligen Bundesverkehrsministerium auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gedrängt. Im Ergebnis geht der Tunnel in bergmännischer Bauweise als günstigste Alternative hervor. Er verursacht keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes.
Der Tunnel verbindet die beiden wichtigsten Ziele des Umwelt- und des Anwohnerschutzes mit den Belangen der Verkehrsteilnehmer.
- Stärkung der Region durch die Verbesserung der Verkehrsachse Kulmbach – A 9
- Entschärfung zweier Unfallschwerpunkte durch eine verbesserte Linienführung
- Dauerhafter Schutz des Trinkwassergewinnungsgebietes
- Dauerhafter Schutz des FFH-Gebietes
- Reduzierung der Feinstaub- und Lärmbelastung in der Ortsdurchfahrt
- Reduzierung des Stauvorkommens in der Ortsdurchfahrt
(Quelle: Bewertung im Bundesverkehrswegeplan 2030)
Die Landkreise, Städte und Gemeinden der Region Oberfranken Ost haben im gemeinsamen Regionalplan für sich Ziele formuliert, deren Erreichung notwendig ist, um die Entwicklung des oberfränkischen ländlichen Raumes nachhaltig zu stärken und zu unterstützen.
Die Region hat im Rahmen dieser Regionalplanung für sich artikuliert, dass der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu den wichtigsten Mitteln gehört, um diese positive Entwicklung zu verwirklichen. Er ermöglicht gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum.
Erforderliche Bestandteile dieser Zielsetzung und daher landesplanerisch positiv beurteilt sind dabei die Ortsumfahrungen von Kauerndorf und Untersteinach als wesentliche Bausteine zur besseren Anbindung von Stadt und Raum Kulmbach, insbesondere an die Bundesautobahn A9 sowie an das Kulmbacher Oberland.
Die Ortsumfahrung Kauerndorf stärkt die gesamte Region und entlastet Kauerndorf selbst. Der Bund erfüllt der Region diesen dringenden Wunsch, indem er die geforderte Verkehrsinfrastruktur bereitstellt. Das ist kein Selbstzweck.
Die Landkreise, Städte und Gemeinden der Region Oberfranken Ost haben im gemeinsamen Regionalplan für sich Ziele formuliert, deren Erreichung notwendig ist, um die Entwicklung des oberfränkischen ländlichen Raumes nachhaltig zu stärken und zu unterstützen.
Die Region hat im Rahmen dieser Regionalplanung für sich artikuliert, dass der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu den wichtigsten Mitteln gehört, um diese positive Entwicklung zu verwirklichen. Er ermöglicht gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum.
Erforderliche Bestandteile dieser Zielsetzung und daher landesplanerisch positiv beurteilt sind dabei die Ortsumfahrungen von Kauerndorf und Untersteinach als wesentliche Bausteine zur besseren Anbindung von Stadt und Raum Kulmbach, insbesondere an die Bundesautobahn A9 sowie an das Kulmbacher Oberland.
Die Ortsumfahrung Kauerndorf stärkt die gesamte Region und entlastet Kauerndorf selbst.
Überall im Land werden Tunnel als umwelt- und anwohnergerechte Umgehungslösungen massiv gefordert. In Bayern sind aktuell mehrere Umgehungstunnelprojekte (deutlich größere als Kauerndorf) in Bau und in Vorbereitung.
Umgehungstunnel verbessern die örtliche Situation in den Ortsdurchfahrten enorm und nützen Mensch sowie Umwelt, ohne die negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf andere Ortsteile oder die umgebende Landschaft zu verlagern.
Genau das wurde nun in Kauerndorf nach einem sehr langen Genehmigungsweg erreicht. Der Tunnel kann gebaut werden.
Das Bundesverkehrsministerium hat im August 2022 auf verschiedene private Anfragen das Folgende mitgeteilt:
Für die Ortsumfahrung von Kauerndorf einschließlich des Umgehungstunnels besteht mit dem rechtsbeständigen Planfeststellungsbeschluss seit 2009 Baurecht. In den vorausgegangenen umfangreichen Verfahren zur Linienfindung wurden durch die Landesplanungsbehörden zwei maßgebliche Entscheidungen getroffen:
- Ein Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt mit massiven Gebäudeabbrüchen ist weder städtebaulich noch enteignungsrechtlich vertretbar und daher nicht weiter zu verfolgen.
- Nur ein Umgehungstunnel bietet den maximalen Schutz der Umwelt und der Anwohner und ist daher als beste Linienvariante zu bestimmen.
In der Erörterung des Planfeststellungsverfahrens wurde dargelegt, dass die gewählte Linienführung mit Umgehungstunnel die örtliche Situation tatsächlich verbessert und Mensch und Umwelt nützt ohne die negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf andere Ortsteile oder die umgebende Landschaft zu verlagern. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde diese planerische Entscheidung bestätigt.
An der Umsetzung der OU Kauerndorf im Zuge der B 289 wird seitens des Bundes auch weiterhin festgehalten.
Als Beispiel für eine Maßnahme, die angeblich noch während der Bauausführung gestoppt werden konnte – trotz eines positiven Planfeststellungsbeschlusses und bereitgestellter Mittel – wird öfter der Ausbau der Bundesstraße 303 Wunsiedel – Eger genannt.
Dies ist jedoch unzutreffend. Die angesprochene Maßnahme wurde bereits im Jahr 2013 aus der Anmeldeliste zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans nach Fertigstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie gestrichen. Ein Planfeststellungsverfahren oder gar ein Baubeginn fanden nicht statt. Der Ausbau der B 303 zwischen Tschechien und der A 9 war im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016 nicht mehr enthalten.
Die Bewertungen zum Bundesverkehrswegeplan kamen zum Ergebnis, dass die Ortsdurchfahrt signifikant entlastet werden wird.
Der südwestliche Ast der Ortsdurchfahrt (Kulmbacher Seite) wird hierbei um etwa 80% entlastet, mithin verbleiben täglich etwa 3.300 Fahrzeuge im Ort.
Der nordöstliche Ast der Ortsdurchfahrt (Untersteinacher Seite) wird um etwa 95% entlastet, hier verbleiben täglich etwa 650 Fahrzeuge im Ort.
Künftig werden ca. 16.000 Fahrzeuge täglich durch den Tunnel fahren.
Auswirkungen auf Gebäude, Natur und Umwelt
Schäden an den Häusern sind sehr unwahrscheinlich.
Der Tunnelvortrieb selbst erfolgt gebirgsschonend und wird fortlaufend in kurzen Abschnitten gesichert. Zudem verläuft die Tunneltrasse in ausreichendem Abstand zu den Häusern, etwaige Erschütterungen werden zudem engmaschig kontrolliert.
Vor Tunnelbauvorhaben wird grundsätzlich ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt, dies ist auch hier der Fall.
Derzeit gibt es noch keine Schutzmaßnahmen an der B 289 zwischen Kauerndorf und Kauernburg. Daher ist der dauerhafte Trinkwasserschutz für die Kulmbacher Brunnen im Weißmaintal ein übergeordnetes Ziel der gesamten Maßnahme. Im Endzustand wird das Trinkwassergewinnungsgebiet durchgängig geschützt sein.
Während des Bauzustandes wird die Sicherheit des Trinkwassergewinnungsgebietes durch ein mit den Stadtwerken Kulmbach abgestimmtes Schutzkonzept gewährleistet. Für das sogenannte „Grundwassermonitoring“ wurde eine Vielzahl an Messstellen im Wasserschutzgebiet errichtet. Damit werden automatisiert und kontinuierlich Messwerte des Grundwassers aufgezeichnet und ausgewertet. Sollten bei den Bauarbeiten nachteilige Veränderungen festgestellt werden, kann so schnellstmöglich reagiert werden. Weiterhin wird ein Notfallplan erstellt, in dem genau geregelt ist, wie z.B. bei einem Schaden an einer Baumaschine optimal zu verfahren ist.
Der Vergleich der Risiken im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Umstände jetzt und für die Zeit nach Baufertigstellung würde ergeben, dass das größte Gefährdungspotential zum aktuellen Zeitpunkt besteht. Das Risiko ergibt sich durch das Zusammentreffen von fehlenden Schutzmaßnahmen auf der B 289, der sehr hohen Verkehrsbelastung und dem Bestehen einer Unfallhäufungsstrecke. Das Havarierisiko mit kaum abschätzbaren Folgen wird weder während der Bauzeit noch nach der Baufertigstellung jemals wieder so hoch sein wie aktuell.
Die Schutzmaßnahmen werden im Bereich des bestehenden und auch im Bereich des künftigen Wasserschutzgebietes vorgesehen. Das bedeutet, der Streckenabschnitt von Kulmbach/Ost bis Kauerndorf (inkl. des gesamten Tunnels), wird nach den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) gegen eindringende Schadstoffe abgedichtet.
Im Einzelnen bestehen die Schutzmaßnahmen aus einer Abdichtung des gesamten Straßenkörpers nach unten, Abdichtung der Böschungs- und Seitenbereiche, komplett druckdichte Ausbildung der Tunnelröhre, Schutzsysteme gegen Abkommen von der Fahrbahn sowie Abführung des gesamten Straßenwassers über dichte Leitungen zu kontrollierten Abscheide- und Rückhalteanlagen.
Während der Bauzeit sorgt ein umfassendes – mit den Stadtwerken Kulmbach und dem Wasserwirtschaftsamt Hof im Detail abgestimmtes – Monitoringsystem für eine genügend schnelle Reaktionsmöglichkeit auf eventuelle Gerätehavarien.
Der Mühlberg wurde im Zuge der Baugrunduntersuchungen eingehend erkundet und als stabil bewertet. Der Hang weist sicherlich geologische Besonderheiten auf.
Insbesondere der Übergang vom Buntsandstein in den Muschelkalk in Form einer tektonischen Störung ist bemerkenswert. Für den Tunnelbau selbst bedeutet das zwar eine sehr differenzierte Vortriebsplanung, stellt aber kein ungewöhnliches Problem dar.
Die erosionsbedingten Abspülungen bei Starkregenereignissen haben nichts mit der Standsicherheit des Hanges zu tun.
Der Kauerndorfer Hang wird mit den Rutschbereichen von Thurnau (A 70) und Mistelbach verglichen. An beiden Orten sind die Probleme durch das Vorkommen von massiven Gleitschichten aus Feuerletten (empfindlicher Ton) unter dem Sandstein begründet. Dieser Feuerletten ist technisch nur schwer beherrschbar. In Kauerndorf gibt es keine derartigen Vorkommen!
Von Mai bis Juli 2018 fand eine umfassende geologische Erkundung des Kauerndorfer Hangs statt, die einen bis dahin noch nicht vorhandenen detaillierten Einblick in die örtliche Geologie brachte. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse findet die Bewertung des Hanges statt. Frühere Aussagen konnten sich noch nicht auf diese Erkenntnisse stützen.
Die Bauarbeiten selbst werden durch eine Umweltbaubegleitung überwacht, wodurch eine Risikominimierung erreicht wird. Sensible Bereiche außerhalb des Baufeldes werden darüber hinaus durch geeignete Maßnahmen geschützt. Verluste und Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Flächen werden gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung ausgeglichen. Der Baubereich selbst wird nach Abschluss der Arbeiten wieder begrünt, damit sich der neue Straßenkörper wieder in die Landschaft einpasst. Das wird natürlich etwas Zeit benötigen.
Der Tunnelabschnitt sowie der Ausbauabschnitt (RiStWag) im Westen werden keine Veränderungen des Landschaftsbildes bewirken. Die Vorbereiche am Ostportal mit Stützmauern sind in Tieflage geführt und später nur vom Benutzer der Bundesstraße selbst zu sehen.
Insbesondere stellt aber der Voreinschnitt West einen nicht unerheblichen Eingriff in die Landschaft dar. Um die Eingliederung des Bauwerkes in das Landschaftsbild positiv zu lenken, werden in größtmöglichem Umfang wiederbegrünbare Baukonstruktionen (wie im großen Einschnitt an der Ortsumfahrung Untersteinach) anstatt Betonbauwerke verwendet, so dass sich die erforderlichen Stützkonstruktionen optisch wieder bestmöglich in die Landschaft integrieren.
Der sichtbare Eingriff in das Landschaftsbild wird ca. fünf Hektar betragen.
Vom gesamten Waldbestand zwischen Bahnlinie und Mühlberg muss für die Baumaßnahme ca. ein Viertel gerodet werden (Voreinschnittsbereiche des Tunnels). Rund die Hälfte dieser Fläche wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder mit Bäumen bepflanzt. Entlang der Tunneltrasse gibt es keine Rodungen.
Die Aushubmassen werden entsprechend der Zielhierarchie der umweltschützenden Gesetze (insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes) wiederverwendet bzw. größtenteils möglichst nahe an der Baustelle verwertet.
Durch den Bau der Ortsumfahrung wird der größte Teil des Verkehrs aus der Ortslage herausgenommen und auf Länge der Ortsdurchfahrt durch den Tunnel geführt. Dadurch werden die Lärm- und Abgasimmissionen an der Bebauung deutlich abnehmen.
Die Trassenführung in Tieflage im Anschluss an das östliche Tunnelportal wird eine spürbare Verbesserung der Lärmsituation für die auf der gegenüberliegenden Talseite liegende Wohnsiedlung (Georg-Nützel-Str., Langacker, etc.) bringen.
Der südwestliche Ast der Ortsdurchfahrt (Kulmbacher Seite) wird um etwa 80 % vom Verkehr entlastet. Dies entspricht einer Reduzierung des Lärmpegels um – 7 dB. Der nordöstliche Ast der Ortsdurchfahrt (Untersteinacher Seite) wird gar um 95 % vom Verkehr entlastet. Dies entspricht einer Reduzierung des Lärmpegels um – 13 dB (!).
Es macht durchaus einen Unterschied, wenn künftig 1000 LKWs am Tag nicht mehr unmittelbar an den Häusern vorbeifahren, sondern durch den Berg. Zudem wird die Trassenführung in Tieflage im Anschluss an das östliche Tunnelportal eine spürbare Verbesserung der Lärmsituation für die auf der gegenüberliegenden Talseite liegende Wohnsiedlung (Georg-Nützel-Str., Langacker, etc.) bringen.
Von Mai bis Juli 2018 fand eine umfassende geologische Erkundung des Kauerndorfer Hangs statt, die einen bis dahin noch nicht vorhandenen detaillierten Einblick in die örtliche Geologie brachte.
Dabei kamen auch geophysikalische Untersuchungen zur Anwendung. Eine davon ist die sogenannte 2D-Hybridseismik, welche im Vergleich zur konventionellen Untersuchung mittels Bodenradar eine deutlich zuverlässigere und detailliertere Analyse erlaubt.
Die Untersuchung zeigte, dass keine Hinweise auf Hohlräume vorliegen. Zudem liegt der historische Steinbruch außerhalb des Tunnels und des Voreinschnittes.
Umsiedlung und Entschädigung
Die Genehmigungsbehörden haben in den Planungsverfahren einen Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt in verschiedenen Varianten geprüft, diesen jedoch verworfen. Der Ausbau ist weder städtebaulich noch enteignungsrechtlich vertretbar und daher nicht weiter zu verfolgen.
Die wiederholte Forderung „Umsiedlung, Gebäudeabbruch und breite Straße durch das Dorf“ führt zurück in den Zeitgeist der 70er Jahre, als autogerechte Städte und Dörfer noch das Maß der Verkehrsplanung waren. Infolgedessen fielen viele historische Ortsbilder und Häuserzeilen dem Verkehr zum Opfer. Dies wird heute schlussendlich als massiver städtebaulicher Fehler und Vernichtung von Heimat als nicht mehr zeitgemäß bewertet.
Im Raumordnungsverfahren für die Ortsumfahrung Kauerndorf wurde für eine innerörtliche Trasse festgestellt, dass zur Verwirklichung ein großer Teil der bestehenden Bebauung abgerissen werden muss und von der einstigen Ortschaft Kauerndorf allenfalls ein Ortsfragment übrigbleibt. Dies bedeutet die Auslöschung nahezu des gesamten historischen Ortskerns auf der rechten Schorgastseite.
Diese Überlegungen wurden daher städtebaulich als weder zweckdienlich noch als sinnvoll im Raumordnungsverfahren ausgeschlossen.
Der Staat darf über die gesetzliche Verpflichtung einer Entschädigung des Verkehrswertes hinausgehende Zulagen und Nebenentschädigungen (Ersatzgrundstück, Ersatzneubau und dergleichen) nicht anbieten.
Diese sind haushalts- und entschädigungsrechtlich nicht gedeckt (Haushaltsgrundsätze). Das bedeutet, vergleichbare Umsiedlungsangebote wie z.B. die der privaten Großkonzerne (RWE, Vattenfall, …) beim Braunkohleabbau sind nicht möglich.
Nein, da mit einer Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes die tatsächlichen Kosten nicht gedeckt werden können.
Zudem ist eine Umsiedlung nicht durch die landesplanerische Beurteilung des Raumordnungsverfahrens gedeckt.
Nein, da mit dem Umgehungstunnel eine echte Alternative besteht, lässt das Grundgesetz (Schutz des Eigentums) eine Zwangsenteignung nicht zu.
Straßensperrung und Umleitung
In Summe ist mit zwei großen Straßensperrungen zwischen Kauernburg und Kauerndorf (nicht zwischen Kauerndorf und Untersteinach!) zu rechnen.
Die erste erstreckt sich von Anfang Juli bis Weihnachten 2024, die zweite wird nicht vor 2026 beginnen. Die Umleitungen werden großräumig geplant und der Verkehr frühzeitig abgeleitet.
Der Beitritt des Landkreises Kulmbach zum Tarifverbund VGN schuf eine neue Ausgangslage, auf die es sich einzustellen galt.
Um für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Rettungsdienste (nur Blaulichtfahrten) eine Durchfahrtsmöglichkeit durch die Baustelle im Jahr 2024 offen halten zu können, wurde der bisher vorgesehene Bauablauf massiv umgestellt.
Diese Lösung ermöglicht die Aufrechterhaltung des gesamten ÖPNV, insbesondere aber des Schülerverkehrs mit allen Anschlüssen im ganzen Landkreis. Der neue Fahrplan für den ÖPNV zur Integration in den VGN kann so vollumfänglich übernommen und während des Jahres 2024 auch aufrechterhalten werden. Ebenso ist damit die Durchfahrt für Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr (nur Blaulichtfahrten) gewährleistet.
Für den regionalen Verkehr (Kulmbach, Stadtsteinach und Kulmbacher Oberland) soll die Umleitung über Grafendobrach und Stadtsteinach verlaufen.
Für den überregionalen Verkehr (Raum Lichtenfels/Burgkunstadt, Kulmbach, Autobahn A9) soll die Umleitung über die A70 erfolgen.
Im Westen wird das Baufeld bis zur Tankstelle, jedoch nicht darüber hinaus reichen, sodass die Tankstelle vom Ort aus immer anfahrbar sein wird.
Im Osten wird das Baufeld bis vor die erste Bebauung, jedoch nicht darüber hinaus reichen.
In der Ortsdurchfahrt selbst ist lediglich die Verlegung eines Stromkabels sowie die Gestaltung der Portale des Rettungsstollens im Mühlacker erforderlich.
Im Zeitraum der ersten Vollsperrung zwischen Juli und Weihnachten 2024 dürfen der ÖPNV (Linien- und Schulbusse) sowie alle Blaulichtfahrten die Baustelle jederzeit durchqueren.
Als Ergebnis intensiver Vorbesprechungen zwischen dem Staatlichen Bauamt Bayreuth, der Verkehrsbehörde am Landratsamt Kulmbach und der Polizei kann ein Probebetrieb für eine Teilöffnung der Baustrecke in den Nachtstunden bzw. am Sonntag auch für den privaten Verkehrsteilnehmer (Individualverkehr) angeboten werden. In Abstimmung mit der ausführenden Baufirma kann dieser Probebetrieb zunächst auf die Samstage ausgedehnt werden. Eine Durchfahrt durch die Baustrecke wäre damit in den verkehrsarmen Zeiten und außerhalb des Baustellenbetriebs möglich (Montag bis Freitag in der Nacht zwischen 19 Uhr abends bis 6 Uhr früh, Samstag und Sonntag ganztägig), die Baustrecke muss jedoch meistens mit zwei Ampelstrecken ausgestattet bleiben.
Durch diese temporären Öffnungen können die Umleitungsstrecken und potentiellen Schleichwege gerade in der Nacht spürbar von Verkehr entlastet werden. Insbesondere für die Anwohner an den Umleitungsstrecken (wie z.B. Grafendobrach) ist das eine wesentliche Verbesserung.
Damit das funktionieren kann appellieren das Staatliche Bauamt Bayreuth, die Verkehrsbehörde am Landratsamt Kulmbach und die Polizei an die Vernunft und Disziplin der Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Sperrzeiten. Die Polizei wird verstärkt kontrollieren. Sollte der Probebetrieb mit Behinderungen des Baubetriebes einhergehen muss auf eine Vollsperrung rund um die Uhr zurückgegriffen werden.
Über die verkehrsarmen Zeiten hinausgehende Ausnahmen sind allerdings nicht möglich. Der Verkehr würde durch die vorhandenen Einschränkungen (insbesondere die Verkehrsregelung mittels Ampeln und dem enormen Baustellenverkehr) gänzlich zum Erliegen kommen – zulasten der Rettungskräfte, des ÖPNV und der Baustelle. Es würde niemand davon profitieren.
Im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs (§ 7 Bundesfernstraßengesetz) ist jedermann die Benutzung öffentlicher Straßen gestattet, allerdings besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Zeitweilige Beschränkungen des Gemeingebrauchs durch Verkehrsregelungen, wie durch die vorliegende Sperrung, sind daher vom Verkehrsteilnehmer hinzunehmen und nicht entschädigungsfähig, auch wenn zweifelsohne wirtschaftliche und zeitliche Mehraufwendungen für die Verkehrsteilnehmer entstehen.