In Abstimmung mit der bauausführenden Firma kann der gesperrte Streckenabschnitt der B289 von Mittwochabend, 19 Uhr bis Montagmorgen, 6 Uhr, für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden.
Auf Grund des Feiertages am 03. Oktober (Tag der deutschen Einheit) besteht für den öffentlichen Verkehr die Durchfahrtsmöglichkeit im Streckenabschnitt der B 289 zwischen Kauerndorf und Kauernburg.
Mit der ausführenden Baufirma wurde weiterhin vereinbart, dass am Freitag, 04.Oktober, keine Arbeiten im Fahrbahnbereich der Bundesstraße ausgeführt werden. Damit besteht für die Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, vom Mittwoch, 02.10., 19 Uhr bis Montag, 07.10., 6 Uhr den sonst gesperrten Streckenabschnitt zu benutzen.
Wir bitten zu beachten, dass dennoch Arbeiten im Seitenbereich der Bundesstraße ausgeführt werden und mit Baustellenverkehr auf der Bundesstraße gerechnet werden muss. Daher gelten auch die beschilderten Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote.